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Wichtige Informationen zur Briefwahlbeantragung für die Bundestagswahl 2025

Bild: pixabay.de
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Die Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz informiert alle Wahlberechtigten, dass die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025 in den nächsten Tagen zugestellt werden.

 

Erst nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen ist die Beantragung der Briefwahl möglich.

 

Bitte füllen Sie hierzu den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus und lassen diesen wieder der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz zukommen, entweder per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz oder durch persönliche Abgabe in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz.

 

Die Beantragung der Briefwahl ist online unter www.vgem-teuschnitz.de möglich.

 

Bitte beachten Sie, dass die Versendung der Briefwahlunterlagen erst ab dem 11. Februar 2025 erfolgen kann, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel vorliegen.

 

Die Verwaltung bittet, von Rückfragen, wann die Briefwahlunterlagen zugestellt werden, abzusehen und bedankt sich für Ihr Verständnis.